Die Wurzelbehandlung
Ist ein Zahnnerv wegen einer tiefen Karies oder einer Verletzung abgestorben, wird der verbleibende Kanal mit einer Wurzelfüllung verschlossen. Ziel hierbei ist es, ein Eindingen von Bakterien durch die Autobahn Wurzelkanal in den umgebenden Knochen zu vermeiden.
Leider muss diese Wurzelbehandlung von toten Zähnen als Kompromiss betrachtet werden und kann immer nur ein Versuch sein, den Zahn weiterhin nutzbar zu halten. Das Wurzelkanalsystem ist oft so stark verzweigt, dass es nicht gelingen kann, dieses Kanalsystem auf Dauer keimfrei zu halten. In den meisten Fällen kann der Körper jedoch damit umgehen, weshalb die Behandlung toter Zähne seit vielen Jahrzehnten einen fester Bestandteil der Zahnmedizin ist. Nicht jeder wurzelbehandelte Zahn ist gleich ein Problem was entfernt werden muss.
Jedoch können in einem solchen Zahn Keime und abgestorbenes Gewebe zurückbleiben oder durch undichte Füllungen neue Keime einwandern. Hierbei entstehen Schwefelwasserstoffe (Methylmercaptan, Thioether), die einen Entzündungsreiz verursachen und auf welche der Körper sowohl immunologisch als auch toxicologisch reagieren kann.
In der biologischen Betrachtung ist das beste Behandlungsergebnis, was erreicht werden kann, jenes, welches so gering ist, dass der tote Zahn vom Organismus weiterhin toleriert wird.
Es muss daher im Einvernehmen zwischen Zahnarzt und Patient die Abwägung getroffen werden ob eine Wurzelbehandlung durchgeführt werden soll und wie hoch die damit verbundenen biologischen Risiken einzuschätzen sind. Eine Prognose ist aber wegen vieler nicht abschätzbaren Einflussgrößen schwer zu stellen.
Für chronisch und schwer erkrankte Patienten sollte alleine schon die Möglichkeit einer Einflussnahme eines wurzelbehandelten Zahnes auf die Erkrankung Grund genug sein, sich von ihm zu trennen.
Diagnostik
- immunologisch systemischer Nachweis: Effektorzelldiagn. Mercaptan/Thioether
- toxikologisch lokaler Nachweis: Orotox Test